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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Abteilung umfasst das Hereinnehmen und Bereitstellen von Finanzmitteln, die nicht zur Finanzierung von Versicherungen oder Pensionskassen und -fonds oder der gesetzlichen Sozialversicherung dienen.

Diese Abteilung umfasst ferner das Halten von finanziellen Vermögenswerten (wie zum Beispiel Tätigkeiten von Holdinggesellschaften und Finanzierungs-Conduits und die Tätigkeiten von Treuhand- und sonstigen Fonds sowie ähnlichen Finanzinstitutionen), die nach dem NOGA-Grundsatz hinsichtlich der Erfassung der wirtschaftlichen Produktion keine Tätigkeiten sind. Einheiten, die den Gruppen 642 und 643 zugeordnet sind, haben in der Regel keine Einnahmen aus dem Verkauf von Produkten und beschäftigen kein Personal (siehe Kapitel 3.4.6 der Einführung); sie sind in die NOGA eingegliedert um die Klassifizierung von Einheiten in statistischen Unternehmensregistern zu erleichtern.

Diese Abteilung umfasst nicht die Tätigkeiten von Fördereinrichtungen für die wirtschaftliche Entwicklung durch langfristige Investitionen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, sofern sie dem Staat bei der Erfüllung seines Auftrags zum Gemeinwohl dienen (siehe 841300).