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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Gruppe umfasst Konsultation und Behandlung durch Allgemeinmediziner und Fachärzte (z. B. Ärzte, Zahnärzte), die die rechtliche Befähigung zur Behandlung von Patienten besitzen.

Diese Tätigkeiten werden entweder in privaten Praxen, Gemeinschaftspraxen oder Krankenhausambulanzen und in Ambulanzen ausgeübt, die an Unternehmen, Schulen, Altersheimen, Gewerkschaften und Wohltätigkeitsvereinen angeschlossen sind.

Diese Gruppe umfasst ferner:

  • Konsultation von stationären Patienten durch Privatärzte