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Diese Abteilung umfasst die Unterbringung in Heimen in Kombination mit Pflege-, Beaufsichtigungs- oder anderen Betreuungsleistungen entsprechend den Anforderungen der Bewohner. Die stationäre Pflege ist eine Mischung aus Gesundheits- und Sozialleistungen, wobei die Gesundheitsleistungen vorwiegend in Form pflegerischer Tätigkeiten erbracht werden. Pflegeheime bieten Betreuung für Bewohner, die auch nur vorübergehend untergebracht sein können.

Diese Abteilung umfasst ferner die Tätigkeiten von Heimen (die regelmässige Betreuung in speziell für bestimmte Zielgruppen gebauten oder angepassten Einrichtungen anbieten). Diese Einrichtungen werden nach Zielgruppen klassifiziert (Kinder unter drei Jahren, Senioren, Menschen mit körperlichen Behinderungen usw.).

Diese Abteilung umfasst nicht:

  • ambulante Krankenpflege, siehe 869401
  • ambulante Pflegedienste, siehe Abteilung 88