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Alle Schweizer Bundesbehörden

869401 Krankenpflege und Hilfe zu Hause

Information: Bei diesem Code hat es eine Kodierungsregel

Diese Art umfasst:

  • Tätigkeiten von selbständigen Krankenpflegern, in eigenen Behandlungsräumen oder in der Wohnstätte des Patienten

Diese Art umfasst ferner:

  • Palliativpflege für ambulante Patienten

Diese Art umfasst nicht:

  • stationäre Pflegeeinrichtungen, siehe 871000
  • häusliche Pflegedienste, siehe 881000

Krankenpflege, bei der persönliche Betreuung und körperliche Unterstützung im Mittelpunkt stehen, fällt unter die Abschnitte 86 und 87. Soziale Unterstützung, die sich auf emotionale, soziale und organisatorische Hilfe konzentriert, gehört zu Abschnitt 88.