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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • soziale Betreuung rund um die Uhr von speziellen Personengruppen, wobei jedoch medizinische Behandlung oder Erziehung und Ausbildung nicht im Vordergrund stehen:
  • Waisenhäuser
  • Kinderheime

Diese Art umfasst ferner:

  • Tätigkeiten von:
  • betreuten Übergangseinrichtungen für Menschen mit sozialen oder persönlichen Problemen
  • betreuten Übergangseinrichtungen für Straftäter
  • Erziehungsheimen

Diese Art umfasst nicht:

  • Studentenwohnheime, siehe 559000
  • Tagesbetreuung von Kindern, siehe 889100
  • Tätigkeiten in Bezug auf Adoptionen, siehe 889909

Krankenpflege, bei der persönliche Betreuung und körperliche Unterstützung im Mittelpunkt stehen, fällt unter die Abschnitte 86 und 87. Soziale Unterstützung, die sich auf emotionale, soziale und organisatorische Hilfe konzentriert, gehört zu Abschnitt 88.