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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Gruppe umfasst den Betrieb von Sportanlagen; Tätigkeiten von Sportmannschaften und -vereinen, deren Hauptzweck es ist, an Sportveranstaltungen vor einem zahlenden Publikum teilnehmen; Tätigkeiten von Einzelathleten, die vor einem zahlenden Publikum an Sport- oder Rennveranstaltungen teilnehmen; Tätigkeiten von Besitzern von Autos, Hunden, Pferden usw., deren Kerngeschäft es ist, an Rennsport- oder anderen Sportveranstaltungen mit Zuschauern teilnehmen; Tätigkeiten von Sporttrainern, die spezielle Dienstleistungen zur Unterstützung von Teilnehmern an Sportveranstaltungen oder Wettkämpfen erbringen; den Betrieb von Sportarenen und -stadien; sonstige Tätigkeiten der Organisation, des Promotens und des Managements von Sportveranstaltungen a. n. g.

Diese Gruppe umfasst nicht:

  • Sport- und Freizeitunterricht, siehe 8551