Skip to main content
Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Gruppe umfasst den Betrieb von Sportanlagen; Tätigkeiten von Sportmannschaften und -vereinen, deren Hauptzweck es ist, an Sportveranstaltungen teilzunehmen; Tätigkeiten von Einzelathleten, die an Sport- oder Rennveranstaltungen teilnehmen; Tätigkeiten der Tierdressur und des -trainings für Sport und Unterhaltung; Tätigkeiten von Sporttrainern, die spezielle Dienstleistungen zur Unterstützung von Teilnehmern an Sportveranstaltungen oder Wettkämpfen erbringen; den Betrieb von Sportarenen und -stadien; sonstige Tätigkeiten der Organisation, des Promotens und des Managements von Sportveranstaltungen a. n. g.

Diese Gruppe umfasst nicht:

  • Sport- und Freizeitunterricht, siehe 8551