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Alle Schweizer Bundesbehörden

90 Kunstschaffende Tätigkeiten und Tätigkeiten in der darstellenden Kunst


Diese Abteilung umfasst das künstlerische Schaffen und die darstellenden Künste sowie den Betrieb von Einrichtungen und die Erbringung von Dienstleistungen zur Erfüllung kultureller und unterhaltender Interessen. Dazu gehören die Produktion und Förderung von und die Teilnahme an Live-Aufführungen, Veranstaltungen oder Ausstellungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, sowie die Bereitstellung künstlerischer, kreativer oder technischer Fachkenntnisse für die Herstellung von Kunstwerken und die Durchführung von Live-Aufführungen und Veranstaltungen.

Diese Abteilung umfasst nicht:

  • Produktion und Vertrieb von Filmen und Videofilmen, siehe 591100, 591200, 591300
  • Filmvorführung, siehe 591400
  • Rundfunk-, Fernseh- und Datenübertragung, siehe 601000, 602000
  • Fotografie, siehe 742000
  • Kulturunterricht (nicht-akademischer Unterricht für Musikinstrumente, Malerei, Schauspiel, Tanz usw.), siehe 855200
  • Betrieb von Museen aller Art, archäologischen und historischen Stätten und Denkmälern, Bibliotheken, Archiven, botanischen und zoologischen Gärten; Erhaltung historischer Stätten; Tätigkeiten in Naturschutzgebieten, siehe Abteilung 91
  • Konservierung und Restaurierung des kulturellen Erbes, siehe 913
  • Spiel-, Wett- und Lotteriewesen, siehe Abteilung 920000
  • Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung, siehe Abteilung 93