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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Tätigkeiten von Kirchengemeinden
  • Tätigkeiten kirchlicher Vereinigungen oder Einzelpersonen, die Dienstleistungen direkt für Gläubige in Kirchen, Moscheen, Tempeln, Synagogen oder an anderen Orten erbringen

Diese Art umfasst ferner:

  • Abhalten von Trauergottesdiensten

Diese Art umfasst nicht:

  • Ausbildungsmassnahmen die von religiösen Organisationen angeboten werden, siehe Abteilung 85
  • Tätigkeiten von religiösen Organisationen im Bereich des Gesundheitswesens, siehe Abteilung 86
  • Tätigkeiten von religiösen Organisationen im Bereich der Sozialarbeit, siehe Abteilungen 87, 88