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Diese Art umfasst die Tätigkeit der Erbringung von Dienstleistungen für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt durch private Haushalte. Zu diesen Tätigkeiten zählen Kochen, Unterrichten, Versorgung von Haushaltsmitgliedern und andere, durch den Haushalt für den Eigenbedarf erbrachte Dienstleistungen.

Sofern private Haushalte mehrere Waren für den Eigenbedarf produzieren, werden sie der Herstellung von Waren für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt zugeordnet.