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Diese Art umfasst die Tätigkeit der Erbringung von Dienstleistungen für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt durch private Haushalte. Zu diesen Tätigkeiten zählen Kochen, Unterrichten, Versorgung von Haushalts mitgliedern und andere, durch den Haushalt für den Eigenbedarf erbrachte Dienstleistungen.

Sofern private Haushalte auch verschiedene marktbestimmte Waren für den Eigenbedarf produzieren, werden sie in der Herstellung von Waren durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt zugeordnet.