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Diese Abteilung umfasst die Forstwirtschaft und die Erzeugung von Rundholz sowie die Gewinnung und das Sammeln von wild wachsenden Erzeugnissen des Waldes, nicht aus Holz. Neben der Holzproduktion, kommen bei forstwirtschaftlichen Aktivitäten auch geringfügig bearbeitete Produkte hinzu, z. B. Brennholz, Holzkohle oder Rundholz, das in unverarbeiteter Form verwendet wird (z. B. Grubenholz oder Papierholz). Diese Aktivitäten können in natürlichen, naturnahen oder angepflanzten Wäldern ausgeführt werden.

Ausgeschlossen ist die Weiterverarbeitung von Holz, beginnend bei Säge- und Hobelwerken, siehe Abteilung 16.