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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Abteilung umfasst:

  • Bereitstellung von Fachwissen im Bereich der Informationstechnologie, Gestaltung von Struktur und Inhalt und/oder Entwicklung, Änderung, Anpassung, Testen und Pflege von Software und Anwendungen
  • Planung und Entwurf von Computersystemen, die Hardware-, Software- und Kommunikationstechnologie umfassen
  • Verwaltung und Betrieb der Computersysteme und/oder Datenverarbeitungsanlagen eines Kunden vor Ort
  • Beratungsdienste für Hardware, Software und Computersysteme

Diese Abteilung umfasst nicht:

  • Verlegen von Software, siehe Abteilung 58
  • Bereitstellung von Webseiten für Online-Gaming / Videospiele, die nicht mit dem Verlegen der Spiele in Verbindung stehen, siehe Abteilung 60
  • Bereitstellung von EDV-Infrastruktur, Datenverarbeitung und Hosting, siehe Abteilung 63
  • Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen unter Verwendung veröffentlichter Finanz- und Versicherungstechnologie-Software, siehe Abschnitt L
  • Betrieb von Glücksspiel-Webseiten, siehe Abteilung 920000
  • Reparatur und Instandhaltung von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten, siehe Abschnitt 951000