62 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
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62 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
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Diese Abteilung umfasst:
- Bereitstellung von Fachwissen im Bereich der Informationstechnologie, Gestaltung von Struktur und Inhalt und/oder Entwicklung, Änderung, Anpassung, Testen und Pflege von Software und Anwendungen
- Planung und Entwurf von Computersystemen, die Hardware-, Software- und Kommunikationstechnologie umfassen
- Verwaltung und Betrieb der Computersysteme und/oder Datenverarbeitungsanlagen eines Kunden vor Ort
- Beratungsdienste für Hardware, Software und Computersysteme
Diese Abteilung umfasst nicht:
- Verlegen von Software, siehe Abteilung 58
- Bereitstellung von Webseiten für Online-Gaming / Videospiele, die nicht mit dem Verlegen der Spiele in Verbindung stehen, siehe Abteilung 60
- Bereitstellung von EDV-Infrastruktur, Datenverarbeitung und Hosting, siehe Abteilung 63
- Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen unter Verwendung veröffentlichter Finanz- und Versicherungstechnologie-Software, siehe Abschnitt L
- Betrieb von Glücksspiel-Webseiten, siehe Abteilung 920000
- Reparatur und Instandhaltung von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten, siehe Abschnitt 951000