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Alle Schweizer Bundesbehörden
  • 01.27.0 Pflanzen zur Herstellung von Getränken

    Diese Kategorie umfasst nicht:

    • Weintrauben zur weiteren Weinherstellung, siehe 01.21.02
    • Hopfendolden, siehe 01.28.20
  • 01.27.01 Kaffeebohnen, nicht geröstet

    Diese Unterkategorie umfasst nicht:

    • Kaffee, entkoffeiniert oder geröstet, siehe 10.83.11
  • 01.27.02 Teeblätter

    Diese Unterkategorie umfasst nicht:

    • verarbeiteten Tee, siehe 10.83.1
  • 01.27.03 Mate-Blätter

    Diese Unterkategorie umfasst nicht:

    • verarbeiteten Tee, siehe 10.83.1
  • 01.27.04 Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet