16 Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren, ohne Möbel
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16 Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren, ohne Möbel
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Diese Abteilung umfasst die Herstellung von Holzwaren (z. B. Bauholz, Sperrholz, Furniere, Behälter aus Holz, Fussbodenbeläge aus Holz, Holzbinder, vorgefertigte Gebäude aus Holz, die Herstellung fester Brennstoffe aus pflanzlicher Biomasse und die Veredelung von Holzwaren). Die Herstellungsverfahren umfassen Sägen, Hobeln, Formen (Drechseln), Laminieren und Zusammenbau von Holzerzeugnissen, ausgehend von in Blöcke geschnittenen Rundhölzern oder Bauholz, das geschnitten oder von Drehmaschinen oder anderem Werkzeug bearbeitet wird. Das Bauholz oder andere bearbeitete Holzteile können anschliessend gehobelt oder geglättet und zu Fertigerzeugnissen zusammengebaut werden (z. B. Behälter aus Holz).
Abgesehen von den Sägewerken richtet sich die Untergliederung dieser Abteilung im Wesentlichen nach den jeweils hergestellten Erzeugnissen.
Diese Abteilung umfasst nicht die Herstellung von Möbeln (siehe 3100) oder den Einbau von Konstruktions- und Ausbauelementen aus Holz usw., siehe 433202, 433301, 433500.