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Diese Gruppe umfasst die Beseitigung sowohl von nicht gefährlichen, als auch von gefährlichen Abfällen. Dazu gehören die thermische Behandlung ohne energetische Verwertung, Ablagerung auf Deponien, Freisetzen in Gewässern und die dauerhafte Lagerung von Abfällen. Ebenfalls in dieser Gruppe enthalten sind die Behandlung verschiedener Arten von Abfällen vor ihrer Beseitigung mit unterschiedlichen Mitteln (z. B. die Behandlung organischer Abfälle zum Zweck der Beseitigung; die Behandlung und Beseitigung giftiger lebender oder toter Tiere und anderer kontaminierter Abfälle; die Behandlung und Beseitigung schwach radioaktiver Abfälle aus Krankenhäusern usw.).

Diese Gruppe umfasst ferner das Vergraben oder Unterpflügen von Abfällen, sowie die Beseitigung gebrauchter Güter zur Entsorgung schädlicher Abfälle.

Diese Gruppe umfasst nicht:

  • Behandlung und Beseitigung von Abwässern, siehe 370002
  • Abfallverwertung, siehe 382