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493100 Personenbeförderung im Linienverkehr auf der Strasse


Diese Art umfasst:

  • Linienverkehr zur Beförderung von Fahrgästen im Orts-, Nah- und Fernverkehr, z. B. mit Omnibussen, Reisebussen, Oberleitungsbussen oder Kleinbussen. Diese Beförderung erfolgt auf festgelegten Strecken, nach festem Fahrplan, wobei die Fahrgäste an festgelegten Haltestellen zu- oder aussteigen können.

Diese Art umfasst ferner:

  • Betrieb von Schulbussen und Bussen zur Beförderung von Arbeitnehmern
  • Personenbeförderung im Linienverkehr auf der Strasse für Ausflüge und Besichtigungen von Sehenswürdigkeiten

Diese Art umfasst nicht:

  • Personenbeförderung im Schienenverkehr, siehe 491
  • Personenbeförderung mit Standseilbahnen, siehe 491200
  • Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Fahrzeugen für 10 oder mehr Personen, siehe 493200
  • Personenbeförderung in Fahrzeugen mit Fahrer auf Abruf für bis zu 9 Personen (Taxi usw.), siehe 493300
  • Betrieb von Luftseilbahnen usw., siehe 493400