493100 Personenbeförderung im Linienverkehr auf der Strasse
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493100 Personenbeförderung im Linienverkehr auf der Strasse
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Diese Art umfasst:
- Linienverkehr zur Beförderung von Fahrgästen im Orts-, Nah- und Fernverkehr, z. B. mit Omnibussen, Reisebussen, Oberleitungsbussen oder Kleinbussen. Diese Beförderung erfolgt auf festgelegten Strecken, nach festem Fahrplan, wobei die Fahrgäste an festgelegten Haltestellen zu- oder aussteigen können.
Diese Art umfasst ferner:
- Betrieb von Schulbussen und Bussen zur Beförderung von Arbeitnehmern
- Personenbeförderung im Linienverkehr auf der Strasse für Ausflüge und Besichtigungen von Sehenswürdigkeiten
Diese Art umfasst nicht:
- Personenbeförderung im Schienenverkehr, siehe 491
- Personenbeförderung mit Standseilbahnen, siehe 491200
- Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Fahrzeugen für 10 oder mehr Personen, siehe 493200
- Personenbeförderung in Fahrzeugen mit Fahrer auf Abruf für bis zu 9 Personen (Taxi usw.), siehe 493300
- Betrieb von Luftseilbahnen usw., siehe 493400