Skip to main content
Alle Schweizer Bundesbehörden

493200 Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr auf der Strasse

Information: Bei diesem Code hat es eine Kodierungsregel

Diese Art umfasst:

  • Gelegenheitsverkehr zur Beförderung von Fahrgästen im Orts-, Nah- und Fernverkehr in Fahrzeugen mit 10 oder mehr Personen. Dazu gehört die Beförderung mit Omnibussen, Reisebussen, Oberleitungsbussen oder Kleinbussen.

Diese Art umfasst nicht:

  • Personenbeförderung im Schienenverkehr, siehe 491000
  • Betrieb von Schulbussen und Bussen zur Beförderung von Arbeitnehmern, siehe 493100
  • Personenbeförderung in Fahrzeugen mit Fahrer auf Abruf für bis zu 9 Personen (Taxi usw.), siehe 493300

Tätigkeiten von Schulbussen sind unter 493200 (Transportdienstleistungen) und nicht unter Abteilung 85 (Bildung) einzuordnen. Diese Klassifizierung richtet sich nach der erbrachten Transportdienstleistung, nicht nach der Bildungsaktivität.