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Alle Schweizer Bundesbehörden

563001 Bars

Information: Bei diesem Code hat es eine Kodierungsregel

Diese Art umfasst die Tätigkeiten von:

  • Bars
  • Cocktail-Lounges
  • Kneipen
  • Kaffeehäuser
  • Teestuben/Tearooms
  • Fruchtsaftbars
  • mobile Getränkeverkäufer

Diese Klasse umfasst ferner:

  • Betrieb von Bars an Bord von Verkehrsmitteln (z. B. Zügen oder Schiffen), wenn sie von separaten Einheiten ausgeübt werden

Diese Art umfasst nicht:

  • Wiederverkauf von verpackten und fertig zubereiteten Getränken, siehe Abteilung 47
  • Einzelhandel mit Getränken durch Verkaufsautomaten, siehe 472
  • Zubereitung und Lieferung von Getränken auf Grundlage vertraglicher Vereinbarungen mit dem Kunden für einen bestimmten Zeitraum, siehe 562200
  • Diskotheken, Tanzlokale und Nachtclubs, siehe 563002

Bei der Klassifizierung von Tätigkeiten in der Gastronomie sollte der Fokus auf der Bereitstellung verzehrfertiger Speisen und Getränke liegen – unabhängig von der Art der Einrichtung. Entscheidend ist, dass die Speisen für den sofortigen Verzehr zubereitet werden.