59 Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik
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59 Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik
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Diese Abteilung umfasst die Produktion von Spiel- und anderen Filmen, Videos oder audiovisuellen Werken, zur direkten Vorführung in Kinos, für die Ausstrahlung oder zum Streaming; unterstützende Nachbearbeitungstätigkeiten (z. B. Filmmontage, -schnitt, Synchronisation oder Konvertierung in Video-Streaming-Formate); den Verleih und Vertrieb von Spielfilmen und anderen audiovisuellen Produktionen an andere Wirtschaftszweige, sowie die Vorführung von Kinofilmen oder anderen audiovisuellen Produktionen. Eingeschlossen ist ebenfalls der Kauf und Verkauf von Vertriebsrechten für Kinofilme und andere audiovisuelle Produktionen.
Diese Abteilung umfasst nicht die Bereitstellung von Streaming-Diensten und Downloads, die nicht mit dem Verlegen von Inhalten in Verbindung steht (siehe Abteilung 60), Tätigkeiten selbständiger Musiker, Schauspieler, Regisseure, Bühnenbildner und unterstützende Tätigkeiten für die darstellenden Künste (siehe Abschnitt S), Gross- und Einzelhandel mit Audio- und Videoaufzeichnungen auf physischen Datenträgern, siehe Abschnitt G, sowie Videoverleih, siehe Abschnitt O.