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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Gruppe umfasst Finanzdienstleistungen (mit Ausnahme von Versicherungen und Pensionsfonds), die nicht von Geldinstituten, Holdinggesellschaften und Finanzierungsgesellschaften, Trusts, Fonds und ähnlichen Einrichtungen erbracht werden.

Diese Gruppe umfasst nicht:

  • Versicherungs- und Pensionskassengeschäfte, siehe Abteilung 65