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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Gruppe umfasst die Erbringung von Finanzdienstleistungen (mit Ausnahme der Tätigkeiten von Versicherungen und Pensionskassen und -fonds), ausser solchen Tätigkeiten, die von Geldinstituten, Holdinggesellschaften und Finanzierungs-Conduits, Treuhandgesellschaften, Fonds und ähnlichen Einrichtungen erbracht werden.

Diese Gruppe umfasst nicht:

  • Tätigkeiten von Versicherungen und Pensionskassen und -fonds, siehe Abteilung 65