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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Gruppe umfasst die Tätigkeit als Vermittler (d. h. als Makler) beim Verkauf von Renten- und Versicherungspolicen oder bei der Erbringung sonstiger Leistungen für Arbeitnehmer sowie versicherungs- und rentenbezogener Dienstleistungen (z. B. Schadensregulierung, Verwaltung durch Dritte).

Diese Gruppe umfasst nicht:

  • Zusammenlegung und Übernahme von Versicherungsrisiken durch Zeichnung, siehe Abteilung 65