Skip to main content
Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst die Bereitstellung von postsekundärem Unterricht und Ausbildungsprogrammen (sowohl allgemein- als auch berufsbildend), die nicht als tertiäre Bildung angesehen werden können. Dazu gehört postsekundäre, nicht tertiäre allgemein- und berufsbildene Unterrichtsporgramme. Dies kann auch die ergänzende postsekundäre Ausbildung zur Vorbereitung auf den tertiären Unterricht oder die postsekundäre, nicht tertiäre Berufsausbildung umfassen.

Diese Art umfasst nicht:

  • tertiärer Unterricht, siehe 8540
  • nicht formale Aus- und Weiterbildung, siehe 855