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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst die Tätigkeiten von:

  • Einrichtungen für betreutes Wohnen
  • Seniorenzentren mit betreutem Wohnen
  • Altenheimen mit geringfügigen Pflegeleistungen
  • Altenheime ohne Pflegeleistungen

Diese Art umfasst nicht:

  • Tätigkeiten von Altenpflegeheimen, siehe 871000

Krankenpflege, bei der persönliche Betreuung und körperliche Unterstützung im Mittelpunkt stehen, fällt unter die Abschnitte 86 und 87. Soziale Unterstützung, die sich auf emotionale, soziale und organisatorische Hilfe konzentriert, gehört zu Abschnitt 88.