Skip to main content
Alle Schweizer Bundesbehörden

871000 Pflegeheime

Information: Bei diesem Code hat es eine Kodierungsregel

Diese Art umfasst stationäre Pflegeeinrichtungen mit medizinischer Betreuung, Krankenpflege und Rehabilitationsmassnahmen. Diese Einrichtungen verfügen über einen festen Stamm an staatlich geprüften oder staatlich anerkannten Pflegefachkräften, die zusammen mit anderem Personal Pflegeleistungen in Kombination mit persönlicher Betreuung erbringen. Die medizinischen oder pflegerischen Dienstleistungen umfassen in der Regel die Verabreichung von Medikamenten, die Durchführung medizinischer Diagnosen und das Verbinden von Wunden und werden hauptsächlich ohne Aufsicht eines vor Ort anwesenden Arztes erbracht.

Diese Art umfasst:

  • Altenpflegeheime
  • Genesungsheime, ausgenommen Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung und Suchtbekämpfung
  • Erholungsheime mit Pflegekomponente
  • Pflegeeinrichtungen
  • Pflegeheime / Hospize
  • stationäre Hospize für Palliativpflege

Diese Art umfasst nicht:

  • Palliativpflege für ambulante Patienten, siehe 869401
  • Altenheime ohne oder mit nur minimaler Pflegeleistung, siehe 873001
  • Dienstleistungen der stationären Pflege und Betreuung (z. B. Waisenhäuser, Kinderheime, Obdachlosenheime), siehe 8799

Krankenpflege, bei der persönliche Betreuung und körperliche Unterstützung im Mittelpunkt stehen, fällt unter die Abschnitte 86 und 87. Soziale Unterstützung, die sich auf emotionale, soziale und organisatorische Hilfe konzentriert, gehört zu Abschnitt 88.