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Diese Gruppe umfasst den Fischfang, d. h. Einholen und das Sammeln zum Zwecke der Entnahme von wild lebenden Wasserorganismen (vorwiegend Fische, Weichtiere und Krustentiere), einschliesslich Pflanzen, aus Meeres-, Küsten- oder Binnengewässern für den menschlichen Verzehr und zu anderen Zwecken, mit der Hand oder häufiger mit verschiedenen Fischfanggeräten (z. B. Netzen, Angeln oder Fallen). Diese Tätigkeiten können in der Gezeitenzone ausgeübt werden (z. B. Sammeln von Weichtieren wie Muscheln und Austern), in Küstengewässern oder in küstennahen Gewässern. Zu diesen Tätigkeiten gehört auch der Fischfang in Gewässern mit künstlichem Fischbesatz.