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Diese Gruppe umfasst die Aquakultur (oder Aquafarming), d. h. den Produktionsprozess, bei dem Meeresorganismen (z. B. Fische, Krusten- und Weichtiere, Pflanzen, Amphibien) gezüchtet oder angebaut werden (einschliesslich der Ernte). Dabei werden Techniken eingesetzt, die darauf abzielen, die Produktion der betreffenden Organismen über die natürliche Kapazität des Lebensraums hinaus zu steigern (z. B. regelmässiger Besatz, Fütterung und Schutz vor Raubtieren). Aquakultur umfasst auch das Eigentum von Einzelpersonen, Unternehmen oder des Staates an einzelnen Organismen während der gesamten Aufzucht- oder Anbauphase bis hin zur und einschliesslich der Ernte.

Anbau/Zucht umfasst die Aufzucht und Haltung der genannten Organismen in Gefangenschaft bis zum Jungtieralter oder bis sie ausgewachsen sind.

Diese Gruppe umfasst ferner:

  • Zucht und Haltung von Jungfischen und ausgewachsenen Tieren unter künstlichen Bedingungen

Diese Gruppe umfasst nicht:

  • Gewinnung von Vogelbälgen aus Viehzuchtbetrieben oder von Häuten aus der Zucht von Reptilien (z. B. Schlangen und Schildkröten), siehe 014800
  • Zucht und Haltung von Reptilien, siehe 014800