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Diese Art umfasst die Beseitigung und Behandlung (vor der Beseitigung) nicht gefährlicher oder gefährlicher Abfälle, unabhängig davon, ob es sich um feste oder nicht feste Abfälle handelt, ob über oder unter der Erde, und ob in dauerhaften Abfalllager-Einrichtungen oder Deponien.

Diese Art umfasst:

  • Betrieb von Abfalldeponien zur Beseitigung von Abfällen
  • Behandlung von organischen Abfällen zur Deponierung oder Dauerlagerung
  • Beseitigung von tierischen Nebenprodukten in Deponien

Diese Art umfasst ferner:

  • die dauerhafte unterirdische Lagerung von Abfällen in einem tiefen geologischen Hohlraum (z. B. in einem Salz- oder Kalibergwerk)
  • die Lagerung von abgeschiedenem Kohlendioxid

Diese Art umfasst nicht:

  • Betrieb von Anlagen zur Zwischenlagerung von Abfällen für den späteren Weitertransport, siehe 381
  • Betrieb von Anlagen zur Sortierung verwertbarer Stoffe und Materialien, siehe 382100
  • Dekontaminierung, Bodensanierung, Wasserreinigung und Beseitigung von Giftstoffen, siehe 390000