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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Freisetzung flüssiger Abfälle in Meere/Ozeane und andere Gewässer, einschliesslich der Einbringung in den Meeresboden
  • Injektion pumpbarer Abfälle in Bohrlöcher, Salzstöcke oder natürlich vorkommende Lagerstätten

Diese Art umfasst nicht:

  • Betrieb von Anlagen zur Sortierung verwertbarer Stoffe und Materialien, siehe 382100
  • Energierückgewinnung durch thermische Behandlung von Abfällen, siehe 382200
  • Dekontaminierung, Bodensanierung, Wasserreinigung und Beseitigung von Giftstoffen, siehe 390000