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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Grosshandel mit Eisen- und Nichteisenmetallen in Primärformen
  • Grosshandel mit Halbzeug aus Metallen und Metallerzen
  • Grosshandel mit Gold und anderen Edelmetallen
  • Grosshandel mit eisen- und nichteisenhaltigem Metallhalbzeug a.n.g.

Diese Art umfasst ferner:

  • Grosshandel mit Stahlblechen auf eigene Rechnung, einschliesslich handelsüblicher Zuschnittarbeiten, ohne Herstellung von neuen Waren
  • Grosshandel mit Gold und anderen Edelmetallen, die von Haushalten oder Unternehmen gekauft und an Einzelhändler, an die Industrie, Körperschaften, gewerbliche und berufliche Nutzer oder an andere Grosshändler verkauft werden

Diese Art umfasst nicht:

  • Grosshandel mit Altmetall, siehe 468700
  • Verkauf von Goldbarren, siehe Abschnitt L