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Alle Schweizer Bundesbehörden

581 Verlegen von Büchern und Zeitungen sowie sonstiges Verlagswesen, ohne Software


Diese Gruppe umfasst das Verlegen von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften, Verzeichnissen, Zusammenstellungen, Adressenlisten und anderen Werken (z. B. Kataloge, Fotografien, Kalender, Grusskarten, Postkarten, Formulare, Plakate oder Reproduktionen von Kunstwerken). Diese Werke zeichnen sich dadurch aus, dass ihre Schaffung eine schöpferische Leistung erfordert und sie meist urheberrechtlich geschützt sind. Dabei werden alle möglichen Formen der Veröffentlichung (in gedruckter, elektronischer, digitaler, analoger oder sonstiger Form) berücksichtigt.