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Alle Schweizer Bundesbehörden
  • 58.12.1 Gedruckte Zeitungen
  • 58.12.10 Gedruckte Zeitungen

    Diese Unterkategorie umfasst:

    • Zeitungen, die mindestens viermal pro Woche erscheinen und hauptsächlich aus literarischen Werken journalistischer Art mit Bezug zu aktuellen Nachrichten bestehen, mit dem Ziel, die breite Öffentlichkeit zu informieren
    • Dienstleistungen von Journalisten, die ihre selbst erstellten Inhalte selbst veröffentlichen

    Diese Unterkategorie umfasst ausserdem:

    • Werbezeitungen, die mindestens viermal pro Woche erscheinen
  • 58.12.2 Online-Zeitungen
  • 58.12.20 Online-Zeitungen

    Diese Unterkategorie umfasst:

    • Online-Zeitungen, die im Internet erscheinen, deren Hauptinhalt als primäre Quelle schriftlicher Informationen zu aktuellen Ereignissen im Zusammenhang mit öffentlichen Angelegenheiten, internationalen Themen und Politik dient und die mindestens viermal pro Woche in festen Abständen, in der Regel täglich, aktualisiert werden; unabhängig davon, ob sie im Abonnement erscheinen oder nicht
    • Auszüge aus Zeitungen, wie z. B. Schlagzeilen, die täglich oder häufiger per E-Mail versendet werden

    Diese Unterkategorie umfasst nicht:

    • digitale Archive, siehe 91.12.00
  • 58.12.3 Werbeflächen in Zeitungen
  • 58.12.31 Werbeflächen in gedruckten Zeitungen

    Diese Unterkategorie umfasst nicht:

    • Werbeflächen in gedruckten Büchern, siehe 58.11.41
    • Werbeflächen in gedruckten Zeitschriften und Periodika, siehe 58.13.31
  • 58.12.32 Werbeflächen in elektronischen Zeitungen

    Diese Unterkategorie umfasst nicht:

    • Werbeflächen in Büchern, elektronisch, siehe 58.11.42
    • Werbeflächen in Zeitschriften und Periodika, elektronisch, siehe 58.13.32