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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Produktion von Original-Tonaufnahmen, einschliesslich digitale Aufnahmen, die online oder auf einem anderen Träger zugänglich sind
  • Erbringung von Tonaufnahme-Dienstleistungen, einschliesslich der Produktion von aufgezeichneten (d. h. nicht live gesendeten) Radioprogrammen, Audio-Podcasts sowie Tonaufnahmen für Film, Fernsehen, Bücher usw.
  • Musikverlagstätigkeiten, d. h. Tätigkeiten wie:
  • Erwerb und Eintragung von Urheberrechten für Musikkompositionen
  • Bewerben von Musikkompositionen sowie die Erteilung von Nutzungsgenehmigungen und die Verwendung dieser Kompositionen für Aufnahmen, im Hörfunk und im Fernsehen, in Kinofilmen, bei Live-Auftritten, in Print- und anderen Medien
  • gemeinsames Verlegen und Vertreiben von Tonaufnahmen über Streaming und Downloads

Das Veröffentlichen, Bewerben und Vertreiben von Tonträgern an Gross- und Einzelhändler oder direkt an die Öffentlichkeit kann die Herstellung von Master-Aufnahmen oder den Erwerb von Reproduktions- und Vertriebsrechten an Master-Aufnahmen umfassen.

Diese Art umfasst ferner:

  • Konvertierung von Tonaufnahmen in Audio-Streaming-Formate
  • Verlegen von Musik und Notenbüchern

Diese Art umfasst nicht:

  • Vervielfältigung von Musik oder anderen Tonaufzeichnungen anhand von Masterbändern, siehe 182000
  • Grosshandel mit bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern, siehe 464901
  • Einzelhandel mit bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern, siehe 476900
  • Bereitstellung von Audio-Streaming-Diensten und -Downloads, ohne Verlagstätigkeiten, siehe 601000
  • Tätigkeiten von Musikern, siehe 902002