649100 Institutionen für Finanzierungsleasing
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649100 Institutionen für Finanzierungsleasing
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Diese Art umfasst die Aktivitäten des Finanzierungsleasings, ein Vertrag, bei dem der Leasinggeber als rechtlicher Eigentümer eines Vermögenswerts die Risiken und Vorteile des Eigentums an diesem Vermögenswert auf den Leasingnehmer überträgt. Bei einem Finanzierungsleasing wird davon ausgegangen, dass der Leasinggeber dem Leasingnehmer ein Darlehen gewährt, mit dem der Leasingnehmer alle wirtschaftlichen Vorteile und Risiken des Leasingverhältnisses erwirbt. Danach wird der geleaste Vermögenswert in der Bilanz des Leasingnehmers und nicht des Leasinggebers ausgewiesen; das entsprechende Darlehen wird als Vermögenswert des Leasinggebers und als Verbindlichkeit des Leasingnehmers ausgewiesen.
Diese Art umfasst ferner:
- Finanzierungsleasing von Gebrauchsgütern (z. B. Fahrzeuge)
Diese Art umfasst nicht:
- Operatives Leasing, je nach Art der geleasten Güter, siehe Abteilung 77