661100 Effekten- und Warenbörsen
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661100 Effekten- und Warenbörsen
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Diese Art umfasst den Betrieb und die Beaufsichtigung von Finanzmärkten, die nicht von Zentralbanken oder Behörden betrieben werden, z. B:
- Warenterminbörsen
- Börsenterminbörsen für Warentermingeschäfte
- Wertpapierbörsen
- Aktienbörsen
- Börsen für Aktien oder Warenoptionen
- Börsen für Krypto-Vermögenswerte
- Verwaltung von Finanzmärkten, ausgenommen Versicherungen und Pensionsfonds
- Finanzaufsichtsbehörden für Finanzdienstleistungen, mit Ausnahme von Versicherungen und Pensionsfonds (nicht durch die Zentralbank)
Diese Art umfasst nicht:
Energiebörsen für Strom, Übertragungs- oder Verteilungskapazitäten, siehe Abteilung 35
Verwaltung von Finanzmärkten für Versicherungen und Pensionsfonds, siehe 662909
Finanzaufsichtsbehörde für Versicherungen und Pensionsfonds (nicht durch die Zentralbank), siehe 662909
Finanz- und Marktregulierung in Bezug auf das Geschäftsgebaren und den Verbraucherschutz sowie andere umfassendere Finanzregulierungstätigkeiten, siehe 841300
Beim Kodieren von Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowährungen zählt die Art der Tätigkeit, nicht die Kryptowährung selbst. Die NOGA hat keinen eigenen Code für kryptobezogene Tätigkeiten; stattdessen werden diese unter verschiedenen bestehenden Codes erfasst