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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Zucht von Meeresfischen einschliesslich Meerwasser-Zierfischen
  • Erzeugung von Laich von zweischaligen Weichtieren (z.B. Austern, Muscheln usw.), Junghummern, Junggarnelen, Fischrogen und Jungfischen (Setzlingen)
  • Anbau von Algen und Seetang
  • Zucht von Krustentieren, Muscheln und anderen Weichtieren sowie sonstigen Wassertieren in Meerwasser

Diese Art umfasst ferner:

  • Aquakultur in Brackwasser
  • Aquakultur in salzwassergefüllten Tanks und Behältern an Land
  • Betrieb von Seefisch-Zuchtbetrieben und Meereswurmfarmen
  • Zucht von Meeres-Mikroalgen

Diese Art umfasst nicht:

  • Froschzucht siehe 032200
  • Betrieb von Sportfischereigewässern, siehe 931900