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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Bereitstellung von Datenverarbeitungsinfrastruktur, einschliesslich Cloud-Infrastruktur- und Plattformbereitstellung (IaaS, PaaS)
  • Cloud-Computing (ausser Verlegen von Software und Entwurf von Computersystemen), auch in Kombination mit der Bereitstellung von Infrastruktur
  • Bereitstellung von technischer Infrastruktur im Zusammenhang mit Streaming-Diensten, Datenverarbeitungsdiensten und damit verbundenen Tätigkeiten:
  • vollständige Datenverarbeitung von Kundendaten
  • Erstellung spezieller Berichte anhand von Kundendaten
  • Datenverarbeitungstätigkeiten im Bereich Blockchain/Distributed-Ledger-Technologie (DLT)
  • spezielle Hosting-Tätigkeiten, z. B.:
  • Web-Hosting
  • Anwendungshosting
  • allgemeine Bereitstellung von Rechenzeiten auf Grossrechnern
  • Digitalisierung von Dateien (für die weitere Verarbeitung von Daten)
  • Dateneingabe
  • Tätigkeiten von Colocation-Rechenzentren (d. h. Vermietung von Server- und Netzwerkplatz in Rechenzentren, einschliesslich routinemässiger Überwachung der Server)
  • digitale Datenspeicherung
  • Ausgabe von Krypto-Vermögenswerten ohne entsprechende Verbindlichkeit (nicht durch eine Währungsbehörde)

Diese Art umfasst nicht:

  • Verlegen von Software, siehe 582
  • Bereitstellung von Anwendungen zum Download oder Streaming, siehe 582
  • Erbringung von Nachbearbeitungsdienstleistungen zur Umwandlung von Videoinhalten in Streaming-Formate, siehe 591200
  • Erbringung von Nachbearbeitungsdienstleistungen zur Umwandlung von Audioinhalten in Streaming-Formate, siehe 592000
  • Anbieten von Audio-Streaming und -Downloads, das nicht mit dem Verlegen der Audioinhalte in Verbindung steht, siehe 601000
  • Dienstleistungen für das Anbieten von Video-Streaming, das nicht mit dem Verlegen der Videoinhalte in Verbindung steht, siehe 602000
  • Entwurf von Computersystemen, siehe 622000
  • elektronische Speicherung von Archivmaterial für den Zugriff durch die breite Öffentlichkeit, siehe 911200
  • Reparatur und Instandhaltung von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten, siehe 951000
  • Tätigkeiten, bei denen der Dienstleistungsanbieter die Computer nur als Hilfsmittel einsetzt, werden nach der Art der erbrachten Dienstleistungen klassifiziert

Beim Kodieren von Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowährungen zählt die Art der Tätigkeit, nicht die Kryptowährung selbst. Die NOGA hat keinen eigenen Code für kryptobezogene Tätigkeiten; stattdessen werden diese unter verschiedenen bestehenden Codes erfasst

Handelt es sich um eine Einheit, die Daten verwaltet oder Netzwerkinfrastruktur bereitstellt? Wenn sie Daten verwaltet, etwa durch Cloud-Dienste, Website-Hosting oder Datenspeicherung, wird sie unter 631100 klassifiziert. Stellt sie hingegen Netzwerkinfrastruktur bereit, wie Internetkonnektivität oder Datenübertragungsdienste, erfolgt die Klassifizierung unter 619000.