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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Klasse umfasst das Aufnehmen von Einlagen und/oder Einlagensubstituten im engeren Sinne sowie das Gewähren von Krediten oder andere Formen des Verleihens von Finanzmitteln. Die Kreditgewährung kann verschiedene Formen annehmen (zum Beispiel Darlehen, Hypothekarkredite, Kreditkarten und so weiter). Diese Tätigkeiten werden im Allgemeinen von anderen Geldinstituten als Zentralbanken ausgeübt, zum Beispiel:

  • Banken
  • Sparkassen
  • Kreditgenossenschaften und -vereinigungen

Diese Klasse umfasst ferner:

  • Tätigkeiten von Postgirobanken und Postsparkassen
  • Kreditgewährung durch Spezialkreditinstitute, die Einlagen hereinnehmen, z. B. für den Erwerb von Wohneigentum, Landwirtschaft
  • Zahlungsanweisungsdienste

Diese Klasse umfasst nicht:

  • Kreditgewährung durch Spezialkreditinstitute, die keine Einlagen hereinnehmen (z. B. für den Erwerb von Wohneigentum), siehe 649200
  • Verarbeitung und Abrechnung von Kreditkartentransaktionen, siehe 661900