661900 Sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten
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661900 Sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten
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Diese Art umfasst nicht anderweitig klassifizierte Zusatzfinanzdienstleistungsaktivitäten, z. B:
- Verarbeitung und Abrechnung von Finanztransaktionen, einschliesslich digitaler (oder internetbasierter) Zahlungsbereitstellung und Abrechnung von Kreditkartentransaktionen
- Anlageberatungsdienste, einschliesslich Robo-Advisory-Dienste
- Tätigkeiten von Hypotheken- und Darlehensberatern und -vermittlern
- Tätigkeiten von Anbietern digitaler Geldbörsen
- Tätigkeiten von Finanzberatern im Zusammenhang mit Fusions- und Akquisitionsdienstleistungen
- Validierung und Mining von Krypto-Assets, die als finanzielle Vermögenswerte gelten
- Verwahrung von Wertpapieren
- Tokenisierung von digitalen Vermögenswerten, einschliesslich Wertpapier-Token-Offerings, Initial Coin Offerings
Diese Art umfasst ferner:
- Tätigkeiten von Steuererstattungsstellen
- Vermittlung von Verbraucherkrediten
- Tätigkeiten von Zahlungsdienstleistern (z. B. elektronische Geldtransferdienste), einschliesslich Peer-to-Peer-Zahlungsdiensten
- Analyse der Finanzmärkte als Beratungsdienstleistung
Diese Art umfasst nicht:
- Veröffentlichung von Finanzmarktanalysen, siehe 581900
- Informationssuchdienste für Finanzmärkte, siehe 639200
- Krypto-Asset-Börsen, siehe 661100
- Maklertätigkeiten, siehe 661200
- Tätigkeiten von Versicherungsagenten und -maklern, siehe 662200
- Verwaltung von Geldern, siehe 663000
- Tätigkeiten von Inkassobüros und Dienstleistern für notleidende Kredite, siehe 829100
- Handel und Vermittlung von Kryptowährungen ohne Verbindlichkeiten, siehe 829900
Beim Kodieren von Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowährungen zählt die Art der Tätigkeit, nicht die Kryptowährung selbst. Die NOGA hat keinen eigenen Code für kryptobezogene Tätigkeiten; stattdessen werden diese unter verschiedenen bestehenden Codes erfasst
Beim Krypto-Mining lösen Computer komplexe Probleme zur Verifizierung von Blockchain-Transaktionen, wofür Miner mit Kryptowährung belohnt werden.
• Wenn das Krypto-Asset als finanzieller Vermögenswert betrachtet wird, fällt das Mining unter 661900 (Sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten).
• Wenn das Krypto-Asset kein finanzieller Vermögenswert ist, wird das Mining unter 621000 (Programmiertätigkeiten) eingestuft.
Ein finanzieller Vermögenswert ist ein handelbarer Wertgegenstand, der auf einem Finanzkontrakt basiert, wie Bargeld, Aktien, Anleihen oder bestimmte Kryptowährungen.
Kryptowährungen sind fungible digitale Währungen, während NFTs einzigartige Token darstellen, die den Besitz digitaler Vermögenswerte verifizieren. Sie werden aufgrund ihrer Seltenheit, der Bekanntheit ihrer Schöpfer oder ihres Investitionspotenzials gekauft, obwohl sie volatil sind und nicht als traditionelle Vermögenswerte gelten. NFT-Verkäufe fallen unter die Klassifizierung 581900, NFT-Galerien werden unter 911200 eingeordnet, und der NFT-Handel gehört zur Kategorie 661200.
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