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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Klasse umfasst das Aufnehmen von Einlagen und/oder Einlagensubstituten im engeren Sinne sowie das Gewähren von Krediten oder andere Formen des Verleihens von Finanzmitteln. Die Kreditgewährung kann verschiedene Formen annehmen (zum Beispiel Darlehen, Hypothekarkredite, Kreditkarten und so weiter). Diese Tätigkeiten werden im Allgemeinen von anderen Geldinstituten als Zentralbanken ausgeübt, zum Beispiel:

  • Banken
  • Sparkassen
  • Kreditgenossenschaften und -vereinigungen

Diese Klasse umfasst ferner:

  • Tätigkeiten von Postgirobanken und Postsparkassen
  • Kreditgewährung durch Spezialkreditinstitute, die Einlagen hereinnehmen, z. B. für den Erwerb von Wohneigentum, Landwirtschaft
  • Zahlungsanweisungsdienste

Diese Klasse umfasst nicht:

  • Kreditgewährung durch Spezialkreditinstitute, die keine Einlagen hereinnehmen (z. B. für den Erwerb von Wohneigentum), siehe 649200
  • Verarbeitung und Abrechnung von Kreditkartentransaktionen, siehe 661900
  • 64.19.1 Dienstleistungen des Einlagengeschäfts
  • 64.19.11 Dienstleistungen des Einlagengeschäfts für Firmenkunden und institutionelle Anleger

    Diese Unterkategorie umfasst:

    • Einlagengeschäfte, einschliesslich Sicht-, Kündigungs- und Termineinlagen, für grosse Unternehmens- und institutionelle Kunden, einschliesslich Regierungen
  • 64.19.12 Dienstleistungen des Einlagengeschäfts für sonstige Anleger

    Diese Unterkategorie umfasst:

    • Einlagengeschäfte, einschliesslich Sicht-, Kündigungs- und Termineinlagen für Einleger, mit Ausnahme von Unternehmen und institutionellen Kunden
    • Scheckdienstleistungen
    • Dienstleistungen zur Beglaubigung von Schecks
    • Dienstleistungen zur Zahlungssperre

    Diese Unterkategorie umfasst nicht:

    • Einlagenvermittlungsdienstleistungen, siehe 66.19.42
    • Inkassodienstleistungen für Wechsel, Schecks und andere Wechsel, die auf Inkassobasis entgegengenommen, eingelöst oder als Einlage angenommen werden, siehe 82.91.02
    • Inkassodienstleistungen für Forderungen oder Geldbeträge im Rahmen der Abtretung von Forderungen oder Verträgen, siehe 82.91.02
    • Verpacken, Aufrollen, Versenden oder sonstige Bearbeitung von Banknoten und Münzen im Auftrag von Kunden, siehe 82.92.00
  • 64.19.2 Dienstleistungen der Kreditgewährung durch Kreditinstitute
  • 64.19.21 Dienstleistungen der brancheninternen Kreditgewährung durch Kreditinstitute

    Diese Unterkategorie umfasst:

    • Kredite, die Finanzintermediären von Geldinstituten gewährt werden; sie umfasst die Vergabe und Verwaltung von Krediten und Vorschüssen im Zusammenhang mit den Geschäften zwischen Finanzintermediären (als Kreditvergabe im Grosshandel, d. h. zwischen Unternehmen der NACE-Gruppen 64.1 und 64.9). Dazu gehört die Gewährung von Krediten und Vorschüssen an inländische und ausländische Finanzintermediäre, die in der Regel eine kurze Laufzeit haben und auf Verlangen oder nach einer kurzen Kündigungsfrist rückzahlbar sind.
  • 64.19.22 Dienstleistungen der Gewährung von Verbraucherkrediten durch Kreditinstitute

    Diese Unterkategorie umfasst:

    • Dienstleistungen im Bereich privater Ratenkredite ohne Hypothek durch Geldinstitute, bestehend aus der Gewährung von Krediten mit festgelegten Tilgungsplänen
    • Dienstleistungen im Bereich Kreditlinien durch Geldinstitute, d. h. Kreditdienstleistungen, die auf einer Verpflichtung beruhen, einem Kreditnehmer Mittel bis zu einem festgelegten Betrag zur Verfügung zu stellen
    • Dienstleistungen im Bereich Verbraucherkredite durch Geldinstitute, d. h. Kreditdienstleistungen zur Finanzierung von Konsumkäufen von Waren oder Dienstleistungen, bei denen die gekaufte Ware in der Regel als Sicherheit dient
  • 64.19.23 Dienstleistungen der Gewährung von Hypothekarkrediten (Wohnungsbau) durch Kreditinstitute

    Diese Unterkategorie umfasst:

    • Dienstleistungen der Kreditvergabe durch Kreditinstitute zum Erwerb von Wohnbaugrundstücken oder -gebäuden, bei denen die Grundstücke oder Gebäude als Sicherheit dienen
    • Immobilienkredite durch Kreditinstitute

    Diese Unterkategorie umfasst nicht:

    • Dienstleistungen der Immobilienbewertung, siehe 68.32.09
  • 64.19.24 Dienstleistungen der Gewährung von Hypothekarkrediten (Nichtwohnungsbau) durch Kreditinstitute

    Diese Unterkategorie umfasst:

    • Dienstleistungen der Kreditvergabe durch Kreditinstitute zum Erwerb von Nichtwohngrundstücken oder -gebäuden, wobei die Grundstücke oder Gebäude als Sicherheit dienen

    Diese Unterkategorie umfasst nicht:

    • Dienstleistungen der Immobilienbewertung, siehe 68.32.09
  • 64.19.25 Dienstleistungen der Gewährung von Handelskrediten (ohne Hypothekarkredite) durch Kreditinstitute

    Diese Unterkategorie umfasst:

    • Kreditdienstleistungen von Kreditinstituten an nichtfinanzielle Unternehmen, Wertpapierhändler und -makler, regulierte Finanzinstitute, Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen oder Schulverbände sowie ausländische Regierungen
    • Kreditdienstleistungen von Kreditinstituten an Privatpersonen für geschäftliche Zwecke
    • Standby-, Zusage- und sonstige Kreditdienstleistungen von Kreditinstituten, einschliesslich Überziehungsdienstleistungen
    • Akzeptdienstleistungen, d. h. Vereinbarungen von Kreditinstituten, einen von einem Institut ausgestellten Wechsel oder ein Kreditinstrument zu bezahlen
  • 64.19.26 Kreditkartendienstleistungen von Kreditinstituten

    Diese Unterkategorie umfasst:

    • die Gewährung von Krediten durch Kreditinstitute, wenn der Inhaber einer Kreditkarte diese zum Kauf einer Ware oder einer Dienstleistung nutzt, unabhängig davon, ob der Saldo am Ende der zinsfreien Frist vollständig beglichen wird
  • 64.19.27 Dienstleistungen der Gewährung sonstiger Kredite durch Kreditinstitute

    Diese Unterkategorie umfasst:

    • sonstige Kreditvergabe durch Kreditinstitute, a.n.g.
    • Absatzfinanzierungsdienstleistungen durch Kreditinstitute
  • 64.19.3 Sonstige Dienstleistungen von Kreditinstituten (ohne Spezialkreditinstitute) a. n. g.
  • 64.19.30 Sonstige Dienstleistungen von Kreditinstituten (ohne Spezialkreditinstitute) a. n. g.

    Diese Unterkategorie umfasst:

    • alle sonstigen Finanzvermittlungsdienstleistungen (ausser Kreditvergabe und Einlagengeschäft), die von Kreditinstituten und Einlageninstituten (mit Ausnahme von Zentralbanken) erbracht werden. Diese Dienstleistungen stehen hauptsächlich im Zusammenhang mit Anlagen in übertragbaren Wertpapieren (OGAW-Dienstleistungen), einschliesslich Schuldtiteln, Aktien und Beteiligungen usw., und umfassen auch Dienstleistungen im Bereich der Finanzderivate.