661200 Effekten- und Warenterminhandel
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661200 Effekten- und Warenterminhandel
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Diese Art umfasst:
- Finanzmarktgeschäfte für Dritte (z. B. Vermittlung von Aktien) und damit verbundene Tätigkeiten
- Wertpapiermaklergeschäfte
- Vermittlung von Anteilen an Investmentfonds
- Vermittlung von standardisierten Warenkontrakten
- Devisenhandel im Auftrag Dritter
- Vermittlung von Kryptowerten mit Verbindlichkeiten, welche als Wertpapiere gelten
- Umtausch von Devisen gegen Entgelt, z. B. Wechselstuben
- anteilsrechtsbasiertes Crowdfunding
- schuldenbasiertes Crowdfunding, bei dem Kredite und Wertpapiere angeboten werden
Diese Art umfasst ferner:
- Vermittlung von Wertpapieren für Investitionsprojekte (z. B. Wind- oder Solarparks)
Diese Art umfasst nicht:
- Finanzmarktgeschäfte für eigene Rechnung, siehe Abteilung 64
- Tausch von Devisen für eigene Rechnung, siehe 649900
- Portfoliomanagement gegen Entgelt oder auf vertraglicher Grundlage, siehe 663000
- An- und Verkauf von Immobilienprojekten (z. B. Wind- oder Solarparks), siehe Abteilung 68
- Fundraising auf Spendenbasis, siehe 829900
- Handel mit und Vermittlung von Kryptowerten ohne Verbindlichkeiten, siehe 829900
Beim Kodieren von Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowährungen zählt die Art der Tätigkeit, nicht die Kryptowährung selbst. Die NOGA hat keinen eigenen Code für kryptobezogene Tätigkeiten; stattdessen werden diese unter verschiedenen bestehenden Codes erfasst
Kryptowährungen sind fungible digitale Währungen, während NFTs einzigartige Token darstellen, die den Besitz digitaler Vermögenswerte verifizieren. Sie werden aufgrund ihrer Seltenheit, der Bekanntheit ihrer Schöpfer oder ihres Investitionspotenzials gekauft, obwohl sie volatil sind und nicht als traditionelle Vermögenswerte gelten. NFT-Verkäufe fallen unter die Klassifizierung 581900, NFT-Galerien werden unter 911200 eingeordnet, und der NFT-Handel gehört zur Kategorie 661200.