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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Handel auf den Finanzmärkten im Auftrag anderer (z. B. Börsenmakler) und damit verbundene Tätigkeiten
  • Vermittlung von Wertpapieren
  • Vermittlung von Investmentfondsanteilen
  • Vermittlung von standardisierten Warenkontrakten
  • Devisenhandel im Auftrag von Dritten
  • Vermittlung von Krypto-Vermögenswerten mit Verbindlichkeiten, die als Wertpapiere qualifizieren
  • Umtausch von Währungen auf Gebührenbasis (z. B. Wechselstuben)
  • Crowdfunding auf Aktienbasis
  • Crowdfunding auf Fremdkapitalbasis, bei dem Darlehen und Wertpapiere angeboten werden

Diese Art umfasst ferner:

  • Vermittlung von Wertpapieren für Investitionsprojekte (z. B. Wind- oder Solarparks)

Diese Art umfasst nicht:

  • Handel auf den Finanzmärkten für eigene Rechnung, siehe Abteilung 64
  • Währungsumtausch für eigene Rechnung, siehe 649900
  • Vermögensverwaltung, auf Honorar- oder Vertragsbasis, siehe 663000
  • Kauf und Verkauf von Immobilienprojekten (z. B. Wind- oder Solarparks), siehe Abteilung 68
  • Fundraising auf Spendenbasis, siehe 829900
  • Handel und Vermittlung von Kryptoanlagen ohne Verbindlichkeiten, siehe 829900

Beim Kodieren von Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowährungen zählt die Art der Tätigkeit, nicht die Kryptowährung selbst. Die NOGA hat keinen eigenen Code für kryptobezogene Tätigkeiten; stattdessen werden diese unter verschiedenen bestehenden Codes erfasst

Kryptowährungen sind fungible digitale Währungen, während NFTs einzigartige Token darstellen, die den Besitz digitaler Vermögenswerte verifizieren. Sie werden aufgrund ihrer Seltenheit, der Bekanntheit ihrer Schöpfer oder ihres Investitionspotenzials gekauft, obwohl sie volatil sind und nicht als traditionelle Vermögenswerte gelten. NFT-Verkäufe fallen unter die Klassifizierung 581900, NFT-Galerien werden unter 911200 eingeordnet, und der NFT-Handel gehört zur Kategorie 661200.