649900 Sonstige Finanzdienstleistungen a. n. g.
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649900 Sonstige Finanzdienstleistungen a. n. g.
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Diese Art umfasst:
- sonstige Finanzdienstleistungen, die in erster Linie die Verteilung von Geldern mit Ausnahme der Gewährung von Krediten zum Gegenstand haben:
- Abschluss von Swaps, Optionen und anderen Absicherungsgeschäften
- Tätigkeiten von Viatical Settlement Companies
- Anlage- und Handelstätigkeiten auf eigene Rechnung (z. B. durch Risikokapitalgesellschaften, Investmentclubs)
- Handeln als Gegenpartei für das Clearing und die Abrechnung von Transaktionen
Diese Art umfasst ferner:
- den Handel auf den Finanzmärkten für eigene Rechnung
- Handel mit Forderungen auf eigene Rechnung
- Wertpapier- und Derivatehändler (für eigene Rechnung)
- Tätigkeiten von finanziellen Mantelkapitalgesellschaften mit Ausnahme der Verbriefung
- Verbriefung von anderen Vermögenswerten als Krediten durch die Ausgabe von Finanzinstrumenten
- Handel mit Swaps oder Optionen für eigene Rechnung
- Handel mit Warenkontrakten für eigene Rechnung
- Emission von Krypto-Vermögenswerten mit einer entsprechenden Verbindlichkeit (nicht durch eine Währungsbehörde)
- Handel mit Krypto-Vermögenswerten mit einer entsprechenden Verbindlichkeit auf eigene Rechnung
- Umtausch von Devisen auf eigene Rechnung
Diese Art umfasst nicht:
- Emission von Krypto-Vermögenswerten ohne entsprechende Verbindlichkeit (nicht durch eine Währungsbehörde), siehe 631000
- Finanzierungsleasing, siehe 649100
- Kreditverbriefung, siehe 649200
- Wertpapier- und Warenkontrakte, die im Namen anderer gehandelt werden (Maklergeschäfte), siehe 661200
- Umtausch von Devisen gegen Gebühr, z. B. Wechselstuben, siehe 661200
- Vermittlung von Kryptoanlagen, siehe 661200
- Vermittlung von Hypotheken, siehe 661900
- Verwaltung von Investmentfonds, siehe 663000
- Handel, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden, siehe Abteilung 68
- Inkasso ohne Forderungsaufkauf, siehe 829100
- Zuschussgewährung durch Mitgliedsorganisationen, siehe 9499
Beim Kodieren von Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowährungen zählt die Art der Tätigkeit, nicht die Kryptowährung selbst. Die NOGA hat keinen eigenen Code für kryptobezogene Tätigkeiten; stattdessen werden diese unter verschiedenen bestehenden Codes erfasst
Der Handel mit Krypto-Vermögenswerten unter Haftung – etwa wenn ein Unternehmen Kundengelder hält oder als Finanzintermediär agiert – wird unter 649900 klassifiziert. Erfolgt der Handel ohne Haftung, wobei das Unternehmen lediglich Transaktionen ohne finanzielles Risiko ermöglicht, fällt er unter 829900.
Kryptowährungen sind fungible digitale Währungen, während NFTs einzigartige Token darstellen, die den Besitz digitaler Vermögenswerte verifizieren. Sie werden aufgrund ihrer Seltenheit, der Bekanntheit ihrer Schöpfer oder ihres Investitionspotenzials gekauft, obwohl sie volatil sind und nicht als traditionelle Vermögenswerte gelten. NFT-Verkäufe fallen unter die Klassifizierung 581900, NFT-Galerien werden unter 911200 eingeordnet, und der NFT-Handel gehört zur Kategorie 661200.