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Alle Schweizer Bundesbehörden

649900 Sonstige Finanzdienstleistungen a. n. g.

Information: Bei diesem Code hat es eine Kodierungsregel

Diese Art umfasst:

  • Erbringung sonstiger Finanzdienstleistungen, hauptsächlich die Verteilung von Finanzmitteln betreffend (ausser durch Kreditgewährung):
    • Verkauf von Swaps, Optionen und sonstigen Sicherungsvereinbarungen
    • Handel mit Lebensversicherungs-Bestandsverträgen
  • Investitions- und Handelstätigkeiten für eigene Rechnung (z. B. durch Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften, Investmentclubs)
  • Tätigkeit als Gegenpartei für das Clearing und die Abrechnung von Transaktionen

Diese Art umfasst ferner:

  • Finanzmarktgeschäfte für eigene Rechnung
  • Handel mit Forderungen für eigene Rechnung
  • Wertpapierhändler (die für eigene Rechnung handeln)
  • Tätigkeiten von finanziellen Mantelkapitalgesellschaften (andere als Verbriefungen)
  • Verbriefungsgeschäfte im Zusammenhang mit anderen Vermögenswerten als Krediten durch Ausgabe von Finanzinstrumenten
  • Handel mit Swaps oder Optionen für eigene Rechnung
  • Handel mit Warenkontrakten für eigene Rechnung
  • Ausgabe von Kryptowerten mit einer gegenüberstehenden Verbindlichkeit (nicht durch eine Währungsbehörde)
  • Handel mit Kryptowerten mit einer gegenüberstehenden Verbindlichkeit für eigene Rechnung
  • Tausch von Devisen für eigene Rechnung

Diese Art umfasst nicht:

  • Ausgabe von Kryptowerten ohne eine gegenüberstehende Verbindlichkeit (nicht durch eine Währungsbehörde), siehe 631000
  • Finanzierungsleasing, siehe 649100
  • Kreditverbriefung, siehe 649200
  • Handel mit Wertpapieren und Warenkontrakten für Dritte (Maklergeschäfte), siehe 661200
  • Umtausch von Devisen gegen Entgelt (z. B. Wechselstuben), siehe 661200
  • Vermittlung von Kryptowerten mit einer gegenüberstehenden Verbindlichkeit, welche als Wertpapiere gelten, siehe 661200
  • Vermittlung von Hypothekarkrediten, siehe 661900
  • Management von Investmentfonds, siehe 663000
  • Handel mit und Leasing sowie Vermietung von Immobilien, siehe Abteilung 68
  • Inkasso ohne Forderungskauf, siehe 829100
  • Gewährung von Zuschüssen durch Interessenvertretungen und Vereinigungen, siehe 9499

Beim Kodieren von Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowährungen zählt die Art der Tätigkeit, nicht die Kryptowährung selbst. Die NOGA hat keinen eigenen Code für kryptobezogene Tätigkeiten; stattdessen werden diese unter verschiedenen bestehenden Codes erfasst

Der Handel mit Krypto-Vermögenswerten unter Haftung – etwa wenn ein Unternehmen Kundengelder hält oder als Finanzintermediär agiert – wird unter 649900 klassifiziert. Erfolgt der Handel ohne Haftung, wobei das Unternehmen lediglich Transaktionen ohne finanzielles Risiko ermöglicht, fällt er unter 829900.

Kryptowährungen sind fungible digitale Währungen, während NFTs einzigartige Token darstellen, die den Besitz digitaler Vermögenswerte verifizieren. Sie werden aufgrund ihrer Seltenheit, der Bekanntheit ihrer Schöpfer oder ihres Investitionspotenzials gekauft, obwohl sie volatil sind und nicht als traditionelle Vermögenswerte gelten. NFT-Verkäufe fallen unter die Klassifizierung 581900, NFT-Galerien werden unter 911200 eingeordnet, und der NFT-Handel gehört zur Kategorie 661200.