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902001 Theater- und Live-Unterhaltung

Information: Bei diesem Code hat es eine Kodierungsregel

Diese Art umfasst:

  • Live-Bühnenproduktionen (Theateraufführungen, Tanz und anderes):
  • Tätigkeiten von darstellenden Künstlergruppen (Schauspielensembles) und Zirkusbetrieben
  • Tätigkeiten von darstellenden Künstlern, z. B. Schauspieler (auch Stand-up-Comedians) und Tänzer

Diese Art umfasst ferner:

  • Betrieb von Einrichtungen für darstellende Künste für das eigene Ensemble
  • Tätigkeiten unabhängiger Schauspieler, die in Video- und audiovisuellen Inhalten aller Art auftreten
  • Tätigkeiten von Influencern, die in Vlogs auftreten, die von Dritten veröffentlicht werden
  • Tätigkeiten von Fotomodels

Diese Art umfasst nicht:

  • Veröffentlichung von Texten, Fotos und anderen videofreien Inhalten durch Influencer oder Blogger, siehe 581900
  • Produktion von video- und audiovisuellen Inhalten, siehe 591100
  • Tätigkeiten von Künstleragenturen, siehe 749909
  • Casting-Tätigkeiten, siehe 781000
  • Tätigkeiten von Bloggern, die ihre selbsterstellte Inhalte nicht selbst veröffentlichen, siehe 901100
  • Tätigkeiten von Orchestern, Chören und Musikern, siehe 902002

Influencer und Blogger üben ihre Tätigkeit in der Regel selbstständig aus und sollten unter 581900 (Sonstiges Verlagswesen) oder 591100 (Film-, Video- und Fernsehproduktion) klassifiziert werden. Obwohl sie auch in den Erläuterungen zu 902001 und 901100 erwähnt werden, beziehen sich diese Codes meist auf die Veröffentlichung von Inhalten durch Dritte. Da Influencer und Blogger in der Regel unabhängig arbeiten, sollten ihre Tätigkeiten unter 581900 oder 591100 eingeordnet werden.