902001 Theater- und Live-Unterhaltung
Information: Bei diesem Code hat es eine Kodierungsregel
-
-
-
-
-
-
902001 Theater- und Live-Unterhaltung
-
-
-
-
-
Diese Art umfasst:
- Live-Bühnenproduktionen (Theateraufführungen, Tanzveranstaltungen und sonstige):
- Tätigkeiten von darstellenden Künstlergruppen (Schauspielensembles), Zirkusbetrieben
- Tätigkeiten von darstellenden Künstlern (z. B. Schauspieler (einschliesslich Stand-up-Comedians), Tänzer)
Diese Art umfasst ferner:
- Betrieb von Spielstätten für darstellende Künste für das eigene Ensemble
- Tätigkeiten von selbstständigen Schauspielern, die in video- und audiovisuellen Inhalten aller Art auftreten
- Tätigkeiten von Influencern, die in von Dritten veröffentlichten Vlogs auftreten
- Tätigkeiten von Fotomodellen
Diese Art umfasst nicht:
- Veröffentlichung von Texten, Fotografien und anderen videofreien Inhalten durch Influencer oder Blogger, siehe 581900
- Produktion von video- und audiovisuellen Inhalten, einschliesslich Vlogs, siehe 591100
- Tätigkeiten von Künstleragenturen, siehe 749909
- Casting-Tätigkeiten, siehe 781000
- Tätigkeiten von Bloggern, die ihre selbsterstellten Inhalte nicht selbst veröffentlichen, siehe 901100
- Tätigkeiten von Orchestern, Chören und Musikern, siehe 902002
Influencer und Blogger üben ihre Tätigkeit in der Regel selbstständig aus und sollten unter 581900 (Sonstiges Verlagswesen) oder 591100 (Film-, Video- und Fernsehproduktion) klassifiziert werden. Obwohl sie auch in den Erläuterungen zu 902001 und 901100 erwähnt werden, beziehen sich diese Codes meist auf die Veröffentlichung von Inhalten durch Dritte. Da Influencer und Blogger in der Regel unabhängig arbeiten, sollten ihre Tätigkeiten unter 581900 oder 591100 eingeordnet werden.