581900 Sonstiges Verlagswesen, ohne Software
Information: Bei diesem Code hat es eine Kodierungsregel
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581900 Sonstiges Verlagswesen, ohne Software
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Diese Art umfasst:
- Veröffentlichungen in jeglichem Format, einschliesslich Druck, digital oder im Internet, z. B:
- Verzeichnisse und Adressenlisten
- Zusammenstellungen (z. B. Rechtsfallsammlungen, Arzneimittelkompendien)
- Kataloge
- Fotos, Stiche und Postkarten
- Kalender
- Grusskarten
- Formulare
- Plakate
- Reproduktionen von Kunstwerken
- ungebundene Prospekte und Werbematerial
- Statistiken und sonstige Informationen
- Datensätze/Datenbanken ohne zugehörige Datenverarbeitungsdienste
Diese Art umfasst nicht:
- Einzelhandel mit Software auf physischen Datenträgern, siehe 474000
- Verlegen von Werbezeitungen, siehe 581200
- Tätigkeiten von Softwareverlagen, siehe 582
- Produktion von Videoinhalten, siehe 591100
- Betrieb von Plattformen für die Verbreitung (Sharing) von Inhalten (einschliesslich Blogs und Wiki-Webseiten, sozialen Netzwerken und Webseiten für Online-Gaming / Computerspiele), ohne die Inhalte zu verlegen, siehe 603900
- Anwendungshosting, siehe 631000
- Betrieb von Web-Suchportalen, siehe 639100
- Zusammenstellung von Informationen oder Verzeichnissen auf Honorar- oder Vertragsbasis, siehe 639200
Lizenzierungsaktivitäten fallen unter Abschnitt 58, wenn ein Unternehmen urheberrechtlich geschützte Werke wie Bücher, Software, Musik oder Spiele lizenziert – in der Regel eigene oder veröffentlichte Inhalte. Abschnitt 77 gilt für die Lizenzierung gewerblichen Eigentums wie Patente, Marken oder Franchiserechte, sofern das Unternehmen nicht an der Erstellung oder Veröffentlichung von Inhalten beteiligt ist.