Skip to main content
Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Zucht von Süsswasserfischen einschliesslich Süsswasser-Zierfischen
  • Zucht und Haltung von Süsswasserkrebsen, -muscheln und anderen -weichtieren, sowie sonstigen Süsswassertieren
  • Betrieb von Süsswasser-Fischzuchtbetrieben
  • Froschzucht
  • Anbauen von Algen und Seetang (essbar oder nicht)

Diese Art umfasst ferner:

  • Zucht von Süsswasser-Mikroalgen

Diese Art umfasst nicht:

  • Aquakultur in salzwassergefüllten Tanks und Behältern, siehe 032100
  • Betrieb von Sportfischereigewässern, siehe 931900