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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst die Erbringung sonstiger, anderweitig nicht genannte Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie und Computertechnik, z. B.:

  • Datenwiederherstellung nach einem Systemabsturz
  • Installation / Einrichten von PCs
  • Installation von Software durch Dritte

Diese Art umfasst nicht:

  • Installation von Grossrechnern und ähnlichen Computern, siehe 332000
  • Computerprogrammierung, siehe 621000
  • IT-Beratung, siehe 622000
  • Verwaltung von Datenverarbeitungseinrichtungen, siehe 622000
  • Bereitstellung von Computerinfrastruktur, Datenverarbeitung und Hosting, siehe 631000

Softwareentwicklung und IT-Dienstleistungen fallen unter Abschnitt K (Telekommunikation, Computer und Informationsdienstleistungen), während das Verlagswesen, einschliesslich Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und digitale Medien, in Abschnitt J (Verlagswesen, Rundfunk sowie Produktion und Vertrieb von Inhalten) eingeordnet wird. Entwickelt eine Einheit jedoch Software und veröffentlicht diese, gehört sie unter Verlagswesen in Abschnitt J.