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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Ausgabe und Verwaltung von Banknoten und digitalem Geld
  • Durchführung von Geldpolitik, einschliesslich der Geldmengenüberwachung und -steuerung
  • Förderung der Finanzstabilität
  • Hereinnahme von Einlagen für den Zahlungsausgleich zwischen Kreditinstituten
  • Beaufsichtigung von Bank- oder Nichtbank-Geldgeschäften, sofern diese nicht von einer anderen Stelle durchgeführt wird
  • Halten der internationalen Währungsreserven des Landes
  • Tätigkeit als Geschäftsbank des Staates

Diese Art umfasst ferner:

  • Tätigkeiten von Zentralbanken, Währungsbehörden und zentralen geldschöpfenden Einrichtungen

Diese Art umfasst nicht:

  • Betrieb und Beaufsichtigung von Finanzmärkten (nicht durch Zentralbanken und Behörden), siehe 661100
  • Finanzaufsichtstätigkeiten über Versicherungen und Pensionskassen und -fonds (nicht durch die Zentralbank), siehe 662909
  • Finanzregulierung in Bezug auf das Führen von Geschäften und den Verbraucherschutz sowie andere weitergehende Finanzregulierungstätigkeiten, siehe 841300
  • Tätigkeiten internationaler Organisationen, z. B. der Weltbank, siehe 990002