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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • die Ausgabe und Verwaltung von Banknoten und digitalem Geld
  • Durchführung der Geldpolitik, einschliesslich der Überwachung und Steuerung der Geldmenge
  • Förderung der Finanzstabilität
  • Entgegennahme von Einlagen, die für den Zahlungsverkehr zwischen monetären Intermediären verwendet werden
  • die Überwachung von Bank- oder Nichtbankgeldgeschäften, sofern sie nicht von einer anderen Stelle durchgeführt wird
  • das Halten der internationalen Reserven des Landes
  • als Bank für die Regierung fungieren

Diese Art umfasst ferner:

  • Tätigkeiten von Zentralbanken, Währungsausschüssen und zentralen Währungsagenturen

Diese Art umfasst nicht:

  • Betrieb und Beaufsichtigung von Finanzmärkten, ausser durch Zentralbanken und öffentliche Stellen, siehe 661100
  • Finanzaufsichtstätigkeiten für Versicherungen und Pensionsfonds (nicht durch die Zentralbank), siehe 662909
  • Finanzregulierung in Bezug auf das Geschäftsgebaren und den Verbraucherschutz und andere weitergehende Finanzregulierungstätigkeiten, siehe 841300
  • Tätigkeiten von internationalen Organisationen (z. B. der Weltbank), siehe 990002