582100 Verlegen von Computerspielen
Information: Bei diesem Code hat es eine Kodierungsregel
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582100 Verlegen von Computerspielen
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Diese Art umfasst:
- Verlegen von Computerspielen für sämtliche Plattformen und sämtliche Geräte
- Bereitstellung von In-Game- und In-App-Käufen in Online-Spielen durch den Verleger für alle Benutzer, einschliesslich Abonnenten
Diese Art umfasst ferner:
- Vermittlungstätigkeiten für die Veröffentlichung von Computerspielsoftware
Diese Art umfasst nicht:
- Vervielfältigung von Computerspielsoftware, siehe 182000
- Einzelhandel mit nicht kundenspezifischer Computerspielsoftware auf physischen Datenträgern, siehe 474000
- Betrieb von Streaming-Seiten für Computerspiele, auf denen nur zugeschaut werden kann, siehe 602000
- Betrieb von Webseiten für Online-Gaming / Computerspiele, ohne sie zu verlegen, siehe 603900
- Entwicklung von Computerspielsoftware im Auftrag Dritter, siehe 621000
- Anwendungshosting, siehe 631000
- Betrieb von Glücksspiel-Webseiten, siehe 920000
Softwareentwicklung und IT-Dienstleistungen fallen unter Abschnitt K (Telekommunikation, Computer und Informationsdienstleistungen), während das Verlagswesen, einschliesslich Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und digitale Medien, in Abschnitt J (Verlagswesen, Rundfunk sowie Produktion und Vertrieb von Inhalten) eingeordnet wird. Entwickelt eine Einheit jedoch Software und veröffentlicht diese, gehört sie unter Verlagswesen in Abschnitt J.