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Alle Schweizer Bundesbehörden

582100 Verlegen von Computerspielen

Information: Bei diesem Code hat es eine Kodierungsregel

Diese Art umfasst:

  • Verlegen von Computerspielen für sämtliche Plattformen und sämtliche Geräte
  • Bereitstellung von In-Game- und In-App-Käufen in Online-Spielen durch den Verleger für alle Benutzer, einschliesslich Abonnenten

Diese Art umfasst ferner:

  • Vermittlungstätigkeiten für die Veröffentlichung von Computerspielsoftware

Diese Art umfasst nicht:

  • Vervielfältigung von Computerspielsoftware, siehe 182000
  • Einzelhandel mit nicht kundenspezifischer Computerspielsoftware auf physischen Datenträgern, siehe 474000
  • Betrieb von Streaming-Seiten für Computerspiele, auf denen nur zugeschaut werden kann, siehe 602000
  • Betrieb von Webseiten für Online-Gaming / Computerspiele, ohne sie zu verlegen, siehe 603900
  • Entwicklung von Computerspielsoftware im Auftrag Dritter, siehe 621000
  • Anwendungshosting, siehe 631000
  • Betrieb von Glücksspiel-Webseiten, siehe 920000

Softwareentwicklung und IT-Dienstleistungen fallen unter Abschnitt K (Telekommunikation, Computer und Informationsdienstleistungen), während das Verlagswesen, einschliesslich Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und digitale Medien, in Abschnitt J (Verlagswesen, Rundfunk sowie Produktion und Vertrieb von Inhalten) eingeordnet wird. Entwickelt eine Einheit jedoch Software und veröffentlicht diese, gehört sie unter Verlagswesen in Abschnitt J.

Stichwortliste