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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Abteilung umfasst alle Schneiderarbeiten (Konfektionskleidung oder Massanfertigung) aus allen Materialien (z. B. Leder, Pelzstoffe, Gestricke und Gewirke) für alle Kleidungsstücke (z. B. Oberbekleidung, Unterwäsche für Männer, Frauen oder Kinder; Arbeits-, Stadt- oder Freizeitkleidung) und Bekleidungszubehör. Es wird dabei nicht zwischen Bekleidung für Erwachsene und Bekleidung für Kinder unterschieden.

Diese Abteilung umfasst ferner:

  • Herstellung von Bekleidung, Bekleidungszubehör und anderen Waren aus Pelzfellen

Diese Abteilung umfasst nicht:

  • Reparatur von Bekleidung, siehe 952900