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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Abteilung umfasst alle Schneiderarbeiten (Konfektions- oder Massanfertigungen) aus allen Materialien (z. B. Leder, Pelzstoffe, Gewirke und Gestricke), alle Bekleidungsstücke (z. B. Oberbekleidung, Unterwäsche für Männer, Frauen oder Kinder; Arbeits-, Stadt- oder Freizeitkleidung) und Accessoires. Es wird nicht zwischen Bekleidung für Erwachsene und Bekleidung für Kinder unterschieden.

Diese Abteilung umfasst ferner:

  • Herstellung von Bekleidungsartikeln, Bekleidungszubehör und anderen Artikeln aus Pelzfell

Diese Abteilung umfasst nicht:

  • Reparatur von Bekleidung, siehe 952900