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Alle Schweizer Bundesbehörden

15 Herstellung von Leder, Lederwaren und ähnlichen Produkten aus anderen Materialen


Diese Abteilung umfasst das Zurichten und Färben von Fellen und die Verarbeitung von Häuten und Fellen zu Leder durch Gerben oder Pökeln sowie die Verarbeitung des Leders zu Produkten für den Endverbrauch.

Diese Art umfasst ferner die Herstellung direkter Substitutionsprodukte (gleichartige Produkte) aus anderen Materialien als Leder (z. B. Gummischuhe, Textilgepäck). Produkte aus Ledersubstituten sind hier eingeschlossen, da sie auf ähnliche Weise hergestellt werden wie Lederprodukte (z. B. Gepäck) und oft in derselben Einheit produziert werden.