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Diese Abteilung umfasst die Aufbereitung und das Spinnen von Textilfasern sowie das Weben von Textilien, die Veredelung von Textilien und Bekleidung, die Herstellung von technischen Textilien und die Herstellung von konfektionierten Textilien (z. B. Haushaltswäsche, Decken, Teppiche, Tauwerk).

Diese Abteilung umfasst nicht:

  • Anbau von Naturfasern, siehe Abteilung 01

  • Herstellung von Bekleidungsartikeln, siehe Abteilung 14

  • Herstellung von synthetischen und künstlichen Fasern, siehe 206000