18 Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern
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18 Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern
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Diese Abteilung umfasst das Drucken von Erzeugnissen (z. B. Zeitungen, Bücher, Zeitschriften und Fachzeitschriften, Geschäftsvordrucke und Grusskarten), das Bedrucken von T-Shirts und anderen Materialien sowie damit verbundene unterstützende Tätigkeiten (z. B. Buchbinderei, Druckplattenherstellung und Data Imaging). Die hier eingeordneten unterstützenden Tätigkeiten sind ein integraler Bestandteil der Herstellung von Druckerzeugnissen, und fast immer wird mittels dieser Tätigkeiten ein Erzeugnis (eine Druckplatte, ein gebundenes Buch oder eine Computerfestplatte oder -datei) bereitgestellt, das ein integraler Bestandteil der Herstellung von Druckerzeugnissen ist.
Das Eigentum am Vormaterial ist für die Klassifizierung der Tätigkeiten des Druckens und der Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern unerheblich. Abteilung 18 umfasst ausdrücklich die Verarbeitungstätigkeiten.
Die beim Drucken angewandten Verfahren umfassen eine Vielzahl von Techniken zur Übertragung eines Bildes von einer Druckplatte, einem Bildschirm oder einer Computerdatei auf ein Medium (z. B. Papier, Kunststoff, Metall, Textilwaren, Holz). Die bekanntesten dieser Verfahren sind die Übertragung des Bildes von einer Druckplatte oder einem Sieb auf das Medium durch Lithografie, Tief-, Sieb- oder Flexodruck. Häufig wird eine Computerdatei verwendet, um den Druckmechanismus direkt oder elektrostatische und andere Geräte (digitaler oder berührungsloser Druck) anzusteuern und das Bild zu erzeugen.
Obwohl Drucken und Verlegen von derselben Einheit (z. B. einer Zeitung) durchgeführt werden können, ist es immer seltener der Fall, dass diese unterschiedlichen Tätigkeiten am gleichen Ort ausgeführt werden.
Diese Abteilung umfasst ferner:
- die Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern (z. B. CDs, Videoaufzeichnungen, Software auf Platten oder Bändern, Schallplatten)
Diese Abteilung umfasst nicht:
- Verlagswesen, siehe Abschnitt J
- Herstellung von Erzeugnissen mit einem 3D-Drucker, die je nach Erzeugnis und verwendetem Material klassifiziert werden